Versicherungsrecht

In allen Sparten

Namhafte Versicherungsgesellschaften in der ganzen Bundesrepublik – wir beraten sie umfassend und vertreten sie in Rechtsstreitigkeiten. Vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, in allen Sparten des Versicherungsrechts. Insbesondere:

  • im Bereich der Personenversicherungen (private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Krankenversicherung)
  • im Bereich der Sachversicherungen (Feuer- und Wohngebäudeversicherung, Einbruch-Diebstahl-Versicherung, Hausrat-Versicherung)
  • im Bereich der Haftpflichtversicherungen (private und betriebliche Haftpflichtversicherung unter Einschluss der Haftung für Produktschäden, Kfz-Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung)

Für Unternehmen und Privatpersonen sind wir in gleicher Weise tätig – gerichtlich und außergerichtlich bei allen versicherungsrechtlichen Fragen.

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