Versicherungsrecht
In allen Sparten
Namhafte Versicherungsgesellschaften in der ganzen Bundesrepublik – wir beraten sie umfassend und vertreten sie in Rechtsstreitigkeiten. Vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, in allen Sparten des Versicherungsrechts. Insbesondere:
- im Bereich der Personenversicherungen (private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Krankenversicherung)
- im Bereich der Sachversicherungen (Feuer- und Wohngebäudeversicherung, Einbruch-Diebstahl-Versicherung, Hausrat-Versicherung)
- im Bereich der Haftpflichtversicherungen (private und betriebliche Haftpflichtversicherung unter Einschluss der Haftung für Produktschäden, Kfz-Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung)
Für Unternehmen und Privatpersonen sind wir in gleicher Weise tätig – gerichtlich und außergerichtlich bei allen versicherungsrechtlichen Fragen.
Ihre Ansprechpartner
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Forderungsmanagement
- Franchiserecht
- Gesellschaftsrecht
- Gewerbliches Miet- und WEG-Recht
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht und Datenschutz
- M&A
- Nachfolgeregelungen und Erbrecht
- Prozessführung und Schiedsverfahren
- Steuerrecht
- Unternehmenssanierung
- Urheber-, Marken-, Medienrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Vertriebsrecht
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Notare