Franchiserecht

Vertrag, Partner!

Im Franchising soll eine Beziehung halten. Für Jahre. Nur dann können beide Partner, Franchisegeber, Franchisenehmer, profitieren. Klare gesetzliche Regelungen gibt es nicht, die Verträge sind komplex, wer sie gestaltet, muss verschiedenste Rechtsgebiete kennen. Auch deshalb arbeiten wir bei Brinkmann.Weinkauf schon lange vernetzt und mit gebündeltem Wissen.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Franchise­systems. Wir gestalten Verträge, die gerecht sind und auf Stabilität angelegt. Wir beraten Franchisegeber zu allen rechtlichen Fragen des Franchisesystems, wir wissen auch um deren Dynamik.

Und wenn die Partnerschaft zu Ende geht? Ordentlich? Oder im Streit? Dann hat ein guter Vertrag auch das schon geregelt.

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