Im Gesellschaftsrecht, bei Geschäften mit Immobilien, im Bereich der Unternehmensnachfolge und im Erbrecht geht es nicht ohne Notar. Hier ist es unsere Aufgabe, den Willen der Mandanten urkundlich zu erfassen. Davor stehen: Aufklärung, Betreuung, umfassende Beratung. Wir sind Dienstleister: Es ist unser Anliegen, Ihrem Willen zu präzisen Formulierungen, Rechtsbeziehungen zu positiver Gestalt, den Geschäften zu einem glattem Verlauf zu verhelfen.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht