Gesellschaftsrecht ist ein Schwerpunkt der Kanzlei, und wir begleiten Unternehmen in allen Phasen ihres Zyklus. Bei der Gründung, bei der Entwicklung und Veränderung, beim Verkauf oder der Regelung der Nachfolge.
Was zum Beispiel gehört dazu?
Zum Anfang beraten wir bei der Gründung von Gesellschaften und gestalten Gesellschaftsverträge, Satzungen und Organschaftsverträge.
Zur Begleitung erarbeiten wir Unternehmens- und Gesellschaftsanteilskaufverträge, wir begleiten Umwandlungen, Eingliederungen und Verschmelzungen von Unternehmen, und wir beraten bei Konflikten.
Zum Streit? Auch in diesem Fall sind Sie bei uns gut aufgehoben. Doch lieber nutzen wir unser Wissen, um ihn zu vermeiden.
› Dr. Holger Weinkauf
› Dr. Nikolas v. Wrangell
› Dr. Eckhard B. Zabel
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht